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Unsere Leistungen für Sie

Unterstützung bei der Freitodbegleitung – Vorsorge, Vorbereitung und Begleitung

Die Entscheidung für eine Freitodbegleitung ist von höchster persönlicher Tragweite. Sie erfordert rechtliche Klarheit, medizinische Begleitung und eine umfassende Vorsorgeplanung. Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann bietet in diesem sensiblen Bereich eine ganzheitliche Unterstützung – von der ersten Orientierung über die rechtlich verbindliche Absicherung der Wünsche bis hin zur Vermittlung an erfahrene Ärzte.

Dabei gilt: Das Erstgespräch sowie die Vermittlung an einen erfahrenen und einfühlsamen Arzt sind kostenlos. Es fällt ausdrücklich keine Vermittlungsgebühr an.

Individuell gewünschte juristische Dienstleistungen, die über die unverbindliche Erstberatung hinausgehen, sind nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder im Rahmen einer gesonderten Honorarvereinbarung zu vergüten. Dadurch wird gewährleistet, dass die Kosten stets transparent, fair und an die persönliche Lebenssituation angepasst sind.

Erstberatung – Orientierung und rechtliche Einordnung (kostenlos)

Wer über eine Freitodbegleitung nachdenkt, steht meist vor einer Vielzahl rechtlicher, medizinischer und persönlicher Fragen. Die kostenlose und unverbindliche Erstberatung der Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann bietet hier einen sicheren Rahmen, um Klarheit und Orientierung zu gewinnen. In diesem Gespräch erhalten Betroffene und Angehörige eine fundierte juristische Einordnung auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das das Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende ausdrücklich anerkannt hat.

Die Beratung geht dabei weit über eine reine Rechtsdarstellung hinaus: Sie überträgt die rechtlichen Vorgaben konkret auf die individuelle Situation, klärt, welche Unterlagen und ärztlichen Bescheinigungen zwingend erforderlich sind, und zeigt auf, wie die Entscheidung dokumentiert werden muss, um rechtlich zweifelsfrei abgesichert zu sein. Zudem werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, die über die Mindestvoraussetzungen hinausgehen – etwa Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder testamentarische Regelungen.

Damit wird deutlich: Die Erstberatung ist der erste Schritt zu Sicherheit, Klarheit und Würde. Sie nimmt Ängste, schafft Vertrauen und legt ein tragfähiges Fundament, damit alle weiteren Schritte rechtlich abgesichert und nach den persönlichen Wünschen gestaltet werden können – und das für den Mandanten kostenfrei, ohne Vermittlungs- oder Beratungsgebühren.

Rechtliche Grundvoraussetzungen – Dokumentation und Selbstbestimmung

Eine Freitodbegleitung ist in Deutschland nur dann rechtlich zulässig, wenn die Entscheidung des Patienten zweifelsfrei frei, eigenverantwortlich und wohlüberlegt getroffen wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Az. 2 BvR 2347/15 u. a.) gehört das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG. Dieses Grundrecht schützt ausdrücklich auch die Freiheit, Zeitpunkt und Art des eigenen Todes selbst zu bestimmen. Zugleich hat das Gericht klargestellt, dass diese Freiheit nur dann Geltung beansprucht, wenn die Entscheidung auf einer autonomen Willensbildung beruht, die frei von Druck, Manipulation oder Zwang ist.

Das Erfordernis der Freiverantwortlichkeit grenzt die zulässige Suizidassistenz zugleich von der strafbaren Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB ab. Während bei einer Tötung auf Verlangen ein Dritter aktiv den Tod herbeiführt, liegt bei einer Freitodbegleitung die Verantwortung ausschließlich beim Patienten selbst – und zwar nur dann, wenn er in der Lage ist, die Tragweite seines Entschlusses zu erkennen und bewusst umzusetzen.

Um diesen rechtlichen Schutzrahmen sicherzustellen, sind bestimmte formale Nachweise zwingend erforderlich. Dazu gehört eine schriftliche, eigenhändige Erklärung des Patienten, in der er seine Beweggründe, die Ernsthaftigkeit und die Dauerhaftigkeit seines Entschlusses dokumentiert. Ergänzend sind ärztliche Stellungnahmen notwendig, die die Einsichts- und Urteilsfähigkeit bestätigen. Diese Unterlagen sind keine freiwillige Zusatzmaßnahme, sondern eine unverzichtbare rechtliche Voraussetzung. Sie dienen sowohl der Wahrung der Autonomie des Patienten als auch dem Schutz der beteiligten Ärzte, Angehörigen und Berater vor späteren straf- oder haftungsrechtlichen Risiken.

Testament und Nachlassregelung (auf Wunsch)

Die Regelung des Nachlasses gehört zwar nicht zu den rechtlichen Mindestvoraussetzungen einer Freitodbegleitung, für viele Menschen ist sie dennoch von herausragender Bedeutung. Während die Freitodbegleitung Ausdruck der Selbstbestimmung über das eigene Leben ist, sorgt die Nachlassgestaltung dafür, dass diese Selbstbestimmung auch über den Tod hinaus geachtet wird. Ein klar formuliertes Testament schafft Rechtssicherheit, verhindert Unklarheiten und verringert das Risiko von Erbstreitigkeiten erheblich. Ohne eine solche Verfügung tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) ein, die häufig nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht.

In der Praxis zeigt sich immer wieder, wie bedeutsam eine klare Regelung ist: Oft geraten Geschwister in Konflikt, weil die gesetzliche Erbfolge das Vermögen gleichmäßig verteilt, obwohl der Erblasser eigentlich einem Kind aufgrund besonderer Pflegeleistungen mehr zuwenden wollte. Ebenso entstehen Streitigkeiten, wenn Lebensgefährten oder enge Freunde, die keine gesetzlichen Erben sind, leer ausgehen, obwohl ihnen eigentlich ein Teil des Nachlasses zugedacht war. Auch bei Immobilien kann es ohne klare testamentarische Verfügung zu Auseinandersetzungen kommen, etwa wenn mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bilden und sich über die Nutzung oder den Verkauf des Hauses nicht einigen können.

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann unterstützt Mandanten dabei, solche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Dies geschieht durch die rechtssichere Erstellung oder Überprüfung von Testamenten, durch die Ausgestaltung von Erbverträgen oder auch durch gezielte Vermächtnisregelungen, die individuelle Wünsche verbindlich machen. Damit wird sichergestellt, dass der Nachlass geordnet übergeht, die Angehörigen entlastet werden und der Wille des Verstorbenen uneingeschränkt Beachtung findet.

Da die Nachlassgestaltung über die zwingenden Voraussetzungen einer Freitodbegleitung hinausgeht, handelt es sich hierbei um eine optionale Leistung, die – abhängig von Umfang und Komplexität – gesondert zu vergüten ist. Grundlage hierfür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine individuelle Honorarvereinbarung, die auf die Lebenssituation des Mandanten abgestimmt wird.

Bestattungs- und Abschiedswünsche (auf Wunsch)

Für viele Menschen ist es ein tiefes Bedürfnis, nicht nur über das eigene Leben und dessen Ende, sondern auch über die Art des Abschieds selbst zu bestimmen. Dazu gehören Fragen wie die Wahl der Bestattungsart – etwa Erd- oder Feuerbestattung, Seebestattung oder anonyme Beisetzung – sowie die konkrete Ausgestaltung einer Trauerfeier. Manche wünschen sich eine traditionelle Zeremonie im kirchlichen Rahmen, andere eine schlichte Abschiedsfeier im engsten Kreis oder eine individuelle Form, die ihre Persönlichkeit widerspiegelt. Auch die Übergabe persönlicher Erinnerungsstücke, Briefe oder kleiner Vermächtnisse an Angehörige kann Teil dieser Vorstellungen sein, ebenso wie das Hinterlassen individueller Botschaften oder Musikwünsche, die der Trauerfeier einen persönlichen Charakter verleihen.

Solche Festlegungen sind rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben, sie gehen also über die Mindestvoraussetzungen einer Freitodbegleitung hinaus. Dennoch sind sie von unschätzbarem Wert, da sie Angehörige in einer ohnehin belastenden Situation entlasten und verhindern, dass im Trauerfall Unsicherheit oder Streit über die Wünsche des Verstorbenen entstehen. Indem der eigene Wille zu Lebzeiten klar dokumentiert und festgelegt wird, wird die letzte Phase des Abschieds zu einem Ausdruck von Selbstbestimmung und Würde.

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann unterstützt Patienten auf ausdrücklichen Wunsch bei der rechtssicheren Formulierung und verbindlichen Festlegung solcher Abschiedswünsche. Dadurch wird gewährleistet, dass sie auch tatsächlich umgesetzt werden und den Hinterbliebenen in dieser schweren Zeit Orientierung und Halt geben.

Praktische Vorsorge und digitale Nachlassregelung (auf Wunsch)

Neben den medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen einer Freitodbegleitung dürfen die praktischen Fragen des Alltags nicht außer Acht gelassen werden. Gerade sie entscheiden darüber, ob Angehörige nach dem Tod geordnet handeln können oder ob zusätzliche Belastungen entstehen. Dazu zählt die sorgfältige Ordnung von Bank- und Versicherungsangelegenheiten, die klare Regelung von Vollmachten für Konten oder Depots sowie die rechtzeitige Kündigung laufender Verträge, etwa für Miete, Strom oder Telekommunikation. Wer hier vorsorgt, erspart seinen Hinterbliebenen aufwändige Auseinandersetzungen mit Banken, Versicherern oder Vertragspartnern.

Zunehmend wichtiger wird zudem die Frage des digitalen Nachlasses. In einer Zeit, in der nahezu jeder Mensch über zahlreiche Online-Profile, E-Mail-Konten, Cloud-Speicher und soziale Netzwerke verfügt, stellt sich für Angehörige oft die schwierige Aufgabe, auf diese Daten zuzugreifen oder sie zu schließen. Ohne Vollmachten oder klare Anordnungen ist der Zugang vielfach verwehrt, was zu erheblichen organisatorischen Problemen, aber auch zu emotionalen Belastungen führen kann. Eine digitale Nachlassregelung ist zwar rechtlich nicht verpflichtend, doch sie ist in Zeiten umfassender Online-Präsenz nahezu unverzichtbar, um Klarheit zu schaffen und Missbrauch vorzubeugen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann unterstützt Patienten auf ausdrücklichen Wunsch dabei, diese praktischen Fragen rechtssicher zu gestalten und mit entsprechenden Vollmachten abzusichern. So wird gewährleistet, dass sowohl finanzielle als auch digitale Angelegenheiten geordnet geregelt sind und die Angehörigen entlastet werden. Auf diese Weise bleibt die Selbstbestimmung des Patienten nicht nur im medizinischen und rechtlichen Bereich, sondern auch in allen praktischen Lebensbereichen gewahrt.

Ärztliche Begleitung und Vermittlung (kostenlos)

Die ärztliche Begleitung stellt einen zentralen Baustein der Freitodbegleitung dar. Sie ist deshalb so bedeutend, weil die Durchführung eines selbstbestimmten Suizids nicht nur auf einer freien Willensentscheidung beruhen muss, sondern auch medizinisch verantwortungsvoll begleitet werden sollte. Ärztinnen und Ärzte übernehmen in diesem Zusammenhang gleich mehrere unverzichtbare Aufgaben: Sie prüfen die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten, dokumentieren die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung und sorgen für eine medizinisch sichere Durchführung, die den Prozess würdevoll und ohne unnötiges Leiden gestaltet.

Gerade in Deutschland ist der Zugang zu Ärzten, die bereit sind, eine Freitodbegleitung zu begleiten, häufig von Unsicherheit geprägt. Viele Betroffene und Angehörige scheuen sich, auf eigene Faust nach medizinischer Unterstützung zu suchen, oder wissen nicht, welche Ärztinnen und Ärzte über die notwendige Erfahrung und Sensibilität verfügen. Hier setzt die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann an: Sie vermittelt – kostenfrei und ohne Vermittlungsgebühr – den Kontakt zu erfahrenen, seriösen und einfühlsamen Ärzten, die bereit sind, eine Freitodbegleitung unter Einhaltung der rechtlichen und medizinischen Anforderungen durchzuführen. Damit wird nicht nur die Sicherheit des Patienten gewährleistet, sondern auch die Entlastung der Angehörigen erreicht, die sich darauf verlassen können, dass der letzte Weg professionell und verantwortungsvoll begleitet wird.

Die ärztliche Mitwirkung ist im Unterschied zu optionalen Vorsorgeleistungen kein bloßes Zusatzangebot, sondern bildet eine rechtliche Grundvoraussetzung für eine rechtssichere Freitodbegleitung. Ohne die ärztliche Bestätigung der Freiverantwortlichkeit und der Einsichts- und Urteilsfähigkeit könnten die handelnden Personen rechtlichen Risiken ausgesetzt sein, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung zur strafbaren Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB. Durch die Einbindung eines Arztes wird sichergestellt, dass der Wille des Patienten unmissverständlich dokumentiert und medizinisch verantwortungsvoll umgesetzt wird.

Die Kanzlei begleitet diesen Prozess von Anfang an, klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und stellt den Kontakt zu geeigneten Ärzten her. Für den Patienten bedeutet dies: maximale Sicherheit, volle Transparenz und die Gewissheit, dass sein letzter Weg in Würde, Respekt und Rechtssicherheit erfolgen kann – ohne zusätzliche finanzielle Belastung durch eine Vermittlungsgebühr.

Psychosoziale Unterstützung und Einbindung der Angehörigen (auf Wunsch)

Die Entscheidung für eine Freitodbegleitung betrifft niemals nur den Patienten allein. Sie ist untrennbar mit den Gefühlen, Sorgen und Erwartungen der Angehörigen verbunden. Für Familienmitglieder, Partner oder enge Freunde stellt der Gedanke an einen bewusst gewählten Abschied oft eine große emotionale Herausforderung dar. Häufig treten Fragen auf wie: „Wie gehe ich mit dieser Entscheidung um?“, „Wie kann ich meinen Angehörigen unterstützen, ohne ihn zu beeinflussen?“ oder „Wie finde ich selbst Halt in dieser Situation?“. Genau hier setzt die psychosoziale Begleitung an, die über den rein juristischen und medizinischen Rahmen hinausgeht.

Zwar ist eine solche Unterstützung rechtlich nicht verpflichtend, in der Praxis erweist sie sich jedoch als äußerst wertvoll. Durch die frühzeitige Einbindung von Angehörigen können Missverständnisse vermieden, Spannungen abgebaut und ein gemeinsames Verständnis geschaffen werden. Gespräche mit professionellen Begleitern – etwa Psychologen, Seelsorgern oder geschulten Beratern – helfen dabei, Ängste zu verarbeiten, Trauer vorzubereiten und Schuldgefühle zu vermeiden. Für viele Betroffene ist es eine große Entlastung zu wissen, dass ihre Angehörigen nicht allein gelassen werden, sondern Unterstützung erfahren, um den Abschied in Würde und innerer Ruhe mitzutragen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann bietet Patienten auf ausdrücklichen Wunsch die Möglichkeit, solche psychosozialen Unterstützungsangebote zu integrieren. Dazu gehört die Vermittlung von Kontakten zu erfahrenen Psychologen und Trauerbegleitern ebenso wie die Organisation von Gesprächen, die das Verständnis innerhalb der Familie fördern. Auf Wunsch können auch seelsorgerische Begleitungen in den Prozess einbezogen werden, die dem Abschied einen spirituellen oder religiösen Rahmen geben.

Damit wird die Freitodbegleitung zu einem Weg, der nicht nur rechtlich abgesichert und medizinisch verantwortungsvoll ist, sondern auch menschlich getragen wird. Die Einbeziehung der Angehörigen sorgt für Transparenz, schafft Vertrauen und gibt allen Beteiligten die Möglichkeit, den Abschied bewusst und in Frieden zu gestalten. So entsteht Raum für einen würdevollen Übergang, der von gegenseitigem Verständnis und Fürsorge geprägt ist.

Nachsorge für die Angehörigen (auf Wunsch)

Mit dem Tod endet für den Patienten der Weg der Freitodbegleitung, für die Angehörigen beginnt jedoch eine oft schwierige Zeit voller organisatorischer und emotionaler Herausforderungen. Gerade in den ersten Wochen nach dem Verlust müssen eine Vielzahl an rechtlichen, finanziellen und praktischen Fragen geklärt werden, die den Trauerprozess zusätzlich belasten können. Die Erfahrung zeigt, dass Familien in dieser Phase ohne Unterstützung leicht überfordert sind und es zu Unsicherheiten oder Konflikten kommt. Eine strukturierte Nachsorge ist deshalb von unschätzbarem Wert.

Rechtlich geht es zunächst um die Abwicklung des Nachlasses. Dazu zählen die Eröffnung des Testaments, die Durchsetzung testamentarischer Verfügungen sowie die Klärung erbrechtlicher Fragen nach den §§ 1924 ff. BGB. Häufig müssen Versicherungsleistungen beantragt, Bank- und Mietverträge gekündigt und Rentenansprüche geltend gemacht werden. Auch können Behörden Ermittlungen oder Prüfverfahren einleiten, da ärztlich begleitete Suizide in Deutschland regelmäßig einer staatsanwaltschaftlichen Überprüfung unterliegen. Für Angehörige bedeutet dies nicht selten die Sorge, in irgendeiner Form in rechtliche Verfahren hineingezogen zu werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann bietet hier auf ausdrücklichen Wunsch eine umfassende Nachsorge an. Sie unterstützt Hinterbliebene bei allen rechtlichen und organisatorischen Fragen, vertritt sie gegenüber Behörden und Versicherungen und sorgt dafür, dass der Wille des Verstorbenen auch tatsächlich umgesetzt wird. Gleichzeitig können Kontakte zu Trauerbegleitern, Psychologen oder seelsorgerischer Betreuung vermittelt werden, um den Angehörigen in dieser sensiblen Phase Halt zu geben.

Diese Nachsorgeleistungen sind nicht verpflichtend, sie werden jedoch von vielen Familien als große Entlastung empfunden. Sie schaffen Sicherheit, verhindern rechtliche Fehler und geben den Angehörigen die Möglichkeit, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: den eigenen Trauerprozess. So reicht die Fürsorge, die der Patient durch die Kanzlei erfährt, über den Tod hinaus – und schließt auch die Menschen ein, die ihm am nächsten standen.

Umfassende Begleitung durch die Kanzlei Christoph Nattermann – Vertrauen, Würde und Rechtssicherheit

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann versteht die Freitodbegleitung nicht als isolierten rechtlichen Vorgang, sondern als ganzheitlichen Prozess, der tief in das Leben und das persönliche Umfeld des Betroffenen eingreift. Deshalb begleitet die Kanzlei ihre Mandanten auf diesem Weg umfassend, transparent und mit größter Einfühlsamkeit. Von der ersten Orientierung bis hin zur endgültigen Umsetzung werden alle rechtlich zwingenden Voraussetzungen sorgfältig beachtet und zuverlässig umgesetzt. Dazu gehört insbesondere die Dokumentation der freiverantwortlichen Entscheidung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 2347/15 u. a.) unverzichtbar ist, sowie die Einbindung eines erfahrenen Arztes, der die medizinische Begleitung sicherstellt und die Ernsthaftigkeit sowie die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Patienten bestätigt. Ohne diese Grundvoraussetzungen wäre eine Freitodbegleitung nicht rechtlich zulässig.

Darüber hinaus bietet die Kanzlei die Möglichkeit, auch über die Mindestvoraussetzungen hinausgehende Regelungen zu treffen, die dem Wunsch nach Selbstbestimmung über den Tod hinaus Ausdruck verleihen. Hierzu zählen die Gestaltung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, die Errichtung rechtsverbindlicher Testamente sowie die Festlegung individueller Bestattungs- und Abschiedswünsche. Auch die Ordnung praktischer Fragen – von Bank- und Versicherungsangelegenheiten bis hin zu einer digitalen Nachlassregelung – kann Teil der umfassenden Vorsorge sein. Diese Maßnahmen sind optional, jedoch für viele Mandanten von unschätzbarem Wert, da sie nicht nur den eigenen Willen sichern, sondern auch die Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation entlasten.

Die Honorierung solcher optionalen Leistungen richtet sich – je nach Umfang und Komplexität – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder erfolgt im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung, die auf die persönliche Lebenssituation abgestimmt wird. Dadurch ist gewährleistet, dass jede Mandantin und jeder Mandant volle Kostentransparenz erhält und die Beratung flexibel an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann.

Ein besonderes Anliegen der Kanzlei ist es, den Zugang zu rechtlicher und medizinischer Unterstützung niedrigschwellig zu halten. Deshalb gilt: Das Erstgespräch ist stets unverbindlich und kostenfrei. Ebenso erfolgt die Vermittlung an einen erfahrenen und einfühlsamen Arzt ohne jede Vermittlungsgebühr. So wird sichergestellt, dass die erste Orientierung keine finanzielle Hürde darstellt und Betroffene sowie ihre Angehörigen die notwendige Klarheit und Sicherheit gewinnen können, bevor weitere Schritte gegangen werden.

Auf diese Weise verbindet die Kanzlei rechtliche Präzision mit menschlicher Fürsorge. Patienten erhalten die Gewissheit, ihren letzten Weg in voller Würde, Selbstbestimmung und rechtlicher Sicherheit gehen zu können. Angehörige wiederum erfahren Entlastung, da alle wesentlichen Fragen – rechtlich, organisatorisch und persönlich – geklärt sind. Damit trägt die Begleitung nicht nur zur Wahrung des individuellen Willens bei, sondern auch zu einem Abschied, der von Ruhe, Klarheit und gegenseitigem Verständnis geprägt ist.

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