Rechtssichere Freitodbegleitung – Mit Würde, Verantwortung und Transparenz
Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann betrieben. Als Organ der Rechtspflege hat die Kanzlei in zahlreichen Fällen erlebt, dass es im Bereich der Freitodbegleitung eine wachsende Zahl unseriöser Anbieter gibt. Diese Anbieter nutzen die Unsicherheit und die emotionale Belastung von Menschen in einer sensiblen Lebensphase aus, um finanzielle Interessen in den Vordergrund zu stellen.
Solche fragwürdigen Angebote sind nicht nur ethisch bedenklich, sondern können über kurz oder lang auch erhebliche rechtliche Probleme für Ärzte, Angehörige und Hinterbliebene nach sich ziehen. Unzureichend geregelte oder gar illegale Vorgehensweisen können dazu führen, dass Sterbewillige, aber auch die unterstützenden Personen ungewollt strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt werden.
Rechtssichere und würdevolle Begleitung – Unser Anspruch
Gerade weil das Thema assistierter Suizid so viel Sensibilität erfordert, ist es essenziell, dass Menschen, die diesen Weg gehen möchten, eine fundierte, seriöse und rechtssichere Beratung und Unterstützung erhalten. Aus diesem Grund hat es sich die Kanzlei Nattermann zur Aufgabe gemacht, verlässliche Informationen bereitzustellen und einen sicheren Rahmen für eine verantwortungsvolle und legale Freitodbegleitung zu schaffen.
Unsere Arbeit basiert auf Transparenz, Rechtskonformität und ethischer Verantwortung. Wir möchten sicherstellen, dass jede Person, die eine informierte Entscheidung über ihr eigenes Lebensende trifft, dies in einem geschützten, respektvollen und sicheren Umfeld tun kann.
Ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Lebensende
In Deutschland steht jedem Menschen das Grundrecht auf Selbstbestimmung zu – auch in Bezug auf das eigene Lebensende. Dieses Recht ist ein fundamentaler Bestandteil der persönlichen Freiheit und wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvR 2347/15, Urteil von 2020) ausdrücklich anerkannt.
Doch mit dieser Freiheit gehen auch Fragen der rechtlichen Absicherung und medizinischen Begleitung einher. Wir möchten sicherstellen, dass Menschen, die diesen Weg bewusst und eigenverantwortlich wählen, nicht in eine rechtliche Grauzone oder gar Unsicherheit geraten.
VitaExit bietet Ihnen eine bundesweit verfügbare, einfühlsame und rechtssichere Freitodbegleitung – unabhängig von Ihrem Standort. Unser Service steht Ihnen in allen Bundesländern zur Verfügung, sodass Sie sowohl in Großstädten als auch in ländlichen Regionen eine individuelle, diskrete und professionelle Unterstützung erfahren können.
Jede Entscheidung für das Lebensende verdient höchsten Respekt, rechtliche Klarheit und ein Umfeld, das von Würde und Menschlichkeit geprägt ist. Wir stehen Ihnen zur Seite – mit Wissen, Erfahrung und einem tiefen Verständnis für die Bedeutung dieser letzten Lebensentscheidung.
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Hinweis zum telefonischen Kontakt und zu etwaigen Kosten
Bitte beachten Sie, dass telefonische Anfragen im Zusammenhang mit VitaExit ausschließlich über die auf dieser Webseite angegebene Mobilfunknummer zu erfolgen haben.
Anrufe über die allgemeine Kanzleitelefonnummer der Rechtsanwaltskanzlei Nattermann betreffen regelmäßig individuelle rechtliche Fragestellungen. Eine solche Beratung stellt eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar und unterliegt den gesetzlichen Vergütungsregelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sie ist daher grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Webseite VitaExit wird demgegenüber als kostenfreie Service-Leistung der Kanzlei betrieben. Sie dient der sachlichen und informatorischen Darstellung der geltenden Rechtslage, insbesondere unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie sie durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.) entwickelt wurden.
Soweit im Einzelfall nach sorgfältiger Prüfung der persönlichen Voraussetzungen eine Vermittlung an einen entsprechend qualifizierten und seriösen Arzt erfolgt, geschieht diese Vermittlung kostenfrei.
Etwaige ärztliche Leistungen, einschließlich Beratung, Begutachtung oder Durchführung medizinischer Maßnahmen, erfolgen ausschließlich auf Grundlage eines eigenständigen Behandlungsverhältnisses zwischen der betroffenen Person und dem jeweiligen Arzt. Die hierfür entstehenden Kosten sind unmittelbar beim behandelnden Arzt zu erfragen. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche oder private Krankenversicherungen ist regelmäßig nicht gegeben.
Wir bitten um Verständnis für diese klare organisatorische und rechtliche Trennung. Sie dient der Transparenz, der rechtlichen Einordnung sowie dem Schutz aller Beteiligten.
