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Ablauf der Vermittlung und rechtlichen Begleitung bei VitaExit

1. Unverbindliche und kostenfreie Kontaktaufnahme

Die Kontaktaufnahme mit VitaExit, dem Informations- und Vermittlungsdienst der Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann, ist für Ratsuchende stets kostenfrei und unverbindlich.

Im Rahmen des ersten Gesprächs werden einige grundlegende Informationen erfasst, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung im rechtlichen und medizinisch-ethischen Sinne vorliegen.

Zu diesen Angaben gehören insbesondere:

  • das Alter und der allgemeine Gesundheitszustand,

  • der persönliche Beweggrund des Wunsches nach einem selbstbestimmten Lebensende,

  • sowie etwaige bereits vorliegende medizinische Diagnosen oder Behandlungsverläufe.

Diese Erhebung dient ausschließlich der sachgerechten Einschätzung, ob eine ärztliche Begleitung nach deutschem Recht und unter Wahrung der geltenden berufsrechtlichen Standards möglich ist.

2. Weiteres Vorgehen: rechtliche Beratung oder ärztliche Vermittlung

Nach der ersten Kontaktaufnahme erfolgt – abhängig vom Anliegen – ein zweiter Schritt:

  • Liegt der Schwerpunkt auf rechtlichen Fragen, etwa zur Zulässigkeit, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, erfolgt ein Rückruf durch einen Mitarbeiter oder einen Rechtsanwalt der Kanzlei.

  • Geht es um eine ärztliche Begutachtung oder Begleitung, wird ein erfahrener Facharzt aus dem VitaExit-Vermittlungspool kontaktiert, der sich anschließend mit der betroffenen Person in Verbindung setzt.

Dieser Arzt wird in einem persönlichen Telefon- oder Videogespräch die Sachlage prüfen, medizinische Hintergründe erfragen und erläutern, welche weiteren Schritte im Rahmen der geltenden Vorschriften möglich sind.

  • Wichtig:

    Wichtig:

    Für diese ärztliche Vermittlung fallen seitens der Kanzlei Nattermann keinerlei Kosten an. Die Vermittlung erfolgt absolut kostenfrei.

    Etwaige Honorare oder Aufwendungen entstehen ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Begleitungswilligen und dem ausgewählten Facharzt.

3. Ärztliches Erstgespräch und persönliche Einschätzung

Vor jeder möglichen Begleitung ist ein persönlicher Vor-Ort-Termin zwischen dem Facharzt und der betreffenden Person zwingend erforderlich.

Dieser Termin dient dazu, dass der Arzt sich ein unmittelbares Bild von der psychischen und physischen Verfassung des Begleitungswilligen machen kann – eine Voraussetzung, die aus den allgemeinen berufsrechtlichen Pflichten (§ 630a ff. BGB i. V. m. den Berufsordnungen der Landesärztekammern) folgt.

Im Rahmen dieses Termins werden folgende Punkte erörtert:

  • die persönliche Motivation und Tragweite des Entschlusses,

  • die Aufklärung über mögliche Alternativen und rechtliche Rahmenbedingungen,

  • die Prüfung der Freiwilligkeit und des klaren Bewusstseinszustandes.

Ziel ist, sicherzustellen, dass der Wunsch aus freiem Willen, ohne äußeren Druck und in voller geistiger Klarheit erfolgt.

4. Zeitraum zwischen Erst- und Folgetermin

Ist nach dem ersten Gespräch Einigkeit darüber erzielt, dass der Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende fortbesteht und alle rechtlichen wie medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, muss zwischen dem Ersttermin und der eigentlichen Begleitung mindestens eine Woche liegen.

Dieser Zeitraum dient der inneren Reflexion und stellt sicher, dass der Entschluss wohlüberlegt bleibt.

Zum zweiten Termin wird der Facharzt eine unabhängige Zeugenperson hinzuziehen, die den Ablauf dokumentiert und als Zeuge für die Freiwilligkeit, Entscheidungsfähigkeit und Bewusstheit des Betroffenen fungiert.

Die Auswahl des Zeugen obliegt dem Facharzt, der auf eine psychische Stabilität, Integrität und Vertrauenswürdigkeit dieser Person achtet.

Damit wird der gesamte Vorgang unter Wahrung der ärztlichen Sorgfaltspflichten, der Dokumentationspflicht und des Grundsatzes der Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) durchgeführt.

5. Die Rolle der Kanzlei Nattermann

Die Rechtsanwaltskanzlei Christoph Nattermann fungiert im Rahmen von VitaExit als juristisch beaufsichtigende und beratende Instanz.

Sie überwacht die Einhaltung der rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen, prüft die Einhaltung der Dokumentationspflichten und steht für rechtliche Fragen beratend zur Verfügung.

Die Kanzlei stellt für die Vermittlung keinerlei Rechnung.

Kosten entstehen ausschließlich dann, wenn die Kanzlei ausdrücklich mit einer weiterführenden rechtlichen Tätigkeit beauftragt wird – beispielsweise:

  • der Erstellung oder Prüfung von Patientenverfügungen,

  • der Gestaltung von Vorsorgevollmachten oder Testamenten,

  • der rechtlichen Begutachtung eines konkreten ärztlichen Vorgehens,

  • oder der anwaltlichen Vertretung gegenüber Behörden oder Versicherungen,

  • oder die Inanspruchnahme eine der Leistungen im Rahmen des Leistungsspektrums der Kanzlei, wie im Bereich: "Unsere Leistungen für Sie" beschrieben.

In diesen Fällen richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

6. Zusammenfassung

VitaExit, bereitgestellt durch die Kanzlei Nattermann versteht die Begleitung von Menschen in dieser Lebensphase als eine Aufgabe höchster Sensibilität, Verantwortung und Diskretion.

Ziel ist es, jedem Betroffenen rechtliche Sicherheit, ärztliche Sorgfalt und menschlichen Beistand zu gewährleisten – ohne wirtschaftliche Interessen an der Vermittlung.

Die kostenfreie ärztliche Vermittlung, die rechtliche Transparenz und die Einhaltung klarer Abläufe schaffen Vertrauen und stellen sicher, dass jede Entscheidung auf einer fundierten, aufgeklärten und respektvollen Grundlage getroffen wird.

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